Rohtenburg
Unerwartet schnell reagiert der Verleih auf das aktuelle Gerichtsurteil vom 26.5.2009 zum Film. Der Bundesgerichtshof hob ein Verbot in letzter Instanz auf. Das Persönlichkeitsrecht des Klägers müsse in Abwägung mit der Kunst- und Filmfreiheit zurückstehen, entschied der BGH in Karlsruhe gegen Armin Meiwes.
An dieser Stelle aber die Besprechung von vor drei Jahren, die eine interessante, um drei Jahre verzogene Perspektive auf den Film zeigt:
Vor fünf Jahren hielt der wahre Horror Einzug in deutsche Stuben und das Grauen bekam ein Gesicht. Das des netten Herrn Armin Meiwes, der gemeinsam mit dem Siemens-Ingenieur Bernd-Jürgen Brandes bei gedecktem Tisch und Kerzenschein dessen Geschlechtsteil verspeiste. Hernach schlachtete Herr Meiwes den Tischgenossen und zerlegte ihn, um über weitere Wochen hinweg die Bestandteile seines Opfer mit einer selbst angerichteten Pfeffersoße gebraten zu verspeisen. Erst die weitere Suche übers Internet nach folge- und freiwilligen Speisebürgern lässt Armin Meiwes auffliegen.
Meiwes ist kein vergeistigter Intellektueller wie Hannibal Lector sondern ein auf den ersten Blick einfacher aber eben doch bodenlos tiefgründiger Zeitgenosse, dem auch so ein bisschen die Biographie eines Norman Bates anhängt.
…und so kam, wie es kommen musste, die Verfilmung seiner grauseligen Obsession. Leider versemmelt Regisseur Martin Weisz etwas diese hervorragend schockierende Geschichte und lässt eine amerikanische Kriminalpsychologiestudentin (Keri Russell), Clarice Sterling, ich hör dir trapsen, etwas nervig durch die Story tapsen. Auch ärgerlich, dass sich Weisz zu solch dämlichen Klischees hinreißen lässt und Rockmusik, Horrorvideos, dubiose Internetseiten sowie die dominante Figur der Mutter ins Spiel bringt, wenn es darum geht, wie ein Mensch zu solch Taten überhaupt gymnastiziert wird. Auch Herr Meiwes selber fand diese etwas oberflächliche Sicht seiner Person in gewisser Weise rufschädigend und legte Revision ein. Nicht ganz zu Unrecht, hatte er doch der Hamburger Firma Stampfwerk die Rechte für einen Dokumentarfilm unentgeltlich überlassen. Was hier nun aber in die deutschen Kinos kommt, ist ein astreiner Spielfilm. Und eben dieser, folgt man der Argumentation des Gourmets, verletze seine Persönlichkeitsrechte. Unverständlich und etwas geschmacklos ist allerdings auch der Zeitpunkt der Premiere, die am gleichen Tage stattfindet wie der des Prozessendes um Meiwes, welches über Totschlag oder nun doch Mord entscheiden soll. Diesen billigen reißerisch dümmlichen Moment hätte man sich sparen können, und so ist Rohtenburg, der gerne ein spannendes Psychogramm gewesen wäre, halt nur ein etwas leicht unspektakulärer Thriller. Mahlzeit.
Ray van Zeschau
Ray van Zeschau
Buch: T. S. Faull
Regie: Martin Weisz
Darsteller: Thomas Kretschmann, Keri Russell, Thomas Huber, Nikolai Kinski, Angelika Bartsch, Axel Wedekind, Pascal Andres, Marcus Lucas, Alexander Martschewski, Rainer Meissner
Kamera: Jonathan Sela
Bundesstart: 18.06.2009
Start in Dresden: