Verbotene Filme, vergessene Träume – Kahlschlag 1965
Im Dezember 1965 trat das 11. Plenum des Zentralkomitees der SED zusammen. Es markierte eine kulturpolitische Zäsur in der DDR. Unter dem Vorsitz von Walter Ulbricht geriet die Tagung zum Frontalangriff auf Kunst, Literatur und Film. Junge Künstlerinnen und Künstler, die den DDR-Alltag kritisch hinterfragten, wurden öffentlich diffamiert. Besonders hart traf es das DEFA-Studio für Spielfilme: Zwölf Filme in unterschiedlichen Produktionsstadien wurden verboten und verschwanden für Jahrzehnte im Archiv. Für das abrupte Verbot zeichnet die Parteiführung selbst verantwortlich. Sie betrachtete die betreffenden Werke als eine Gefahr für das staatlich vorgegebene Idealbild des „sozialistischen Menschen“, da diese einen realistischen Einblick in den Alltag der DDR boten, Autorität hinterfragten, Lebenslügen aufdeckten und individuelle Lebensentwürfe zeigten. Doch statt eine offene Auseinandersetzung zuzulassen, reagierte die SED mit Verboten und Einschüchterung. In einer Phase vorsichtiger kultureller Liberalisierung nach dem Mauerbau war das 11. Plenum ein markanter kulturpolitischer Rückschritt. Es signalisierte unmissverständlich, dass kritische Stimmen künftig keine Bühne mehr bekämen. Für viele Filmschaffende bedeutete das Plenum das berufliche Aus. Erst mit dem Ende der DDR konnten einige der Werke uraufgeführt werden. Heute gelten sie als mutige Zeugnisse künstlerischer Integrität – und als Mahnung an den Umgang mit kritischer Kunst in autoritären Systemen. In unserer Filmreihe stellen wir Ihnen sechs dieser Werke vor – begleitet von Fachgesprächen und Einführungen durch Expertinnen und Experten. Wir freuen uns auf Ihren Kinobesuch. Dr. Nancy Aris Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur